Praktikum
Das Praktikum ist eine der wichtigsten und effektivsten Kooperationsformen in der Mentoring-Beziehung. Im Praktikum - auch Internship genannt, wenn es über einen längeren Zeitraum geht - bekommt die Mentee ganz unmittelbar Einblick in das Arbeitsfeld der Mentorin. Sie lernt die dort herrschenden Anforderungen und Arbeitsbedingungen kennen und kann so eine Einschätzung davon entwickeln, ob dieses Arbeitsfeld für sie persönlich geeignet ist.
Sich informieren
Die Mentee sollte sich auf das Arbeitsfeld vorbereiten, in das sie hineingeht. Literatur zu vielen Tätigkeitsgebieten gibt es inzwischen vielfältig, u.U. steht sie in der Infothek der Zentralen Studienberatung (Raum D 412a). Fachzeitschriften, Publikationen von Berufsverbänden und Jobmagazine bieten vielfältige Einblicke in spezifische Berufsbereiche. Last but not least ist auch das Internet sehr ergiebig. Hier kann neben der Suche in Suchmaschinen auch ein Blick auf die zahlreichen Seiten von Jobvermittlern und -börsen zu interessanten Informationen führen.
Die folgenden Angaben sind zusammengestellt aus dem Buch: Berufsbezogen Studieren. Mit Praktika sinnvoll ergänzen. Hg. v. Renate Hakvoort (Hg.), Marburg: Schüren 1997.
Ziele vereinbaren
Für die Vereinbarung von Praktikumzielen und -erwartungen ist folgende Checkliste hilfreich:
- Klärung wichtiger Daten wie Zeitraum, Einsatzort, tägliche Arbeitszeiten und Vergütung
- Zuweisung eines eigenen Arbeitsplatzes
- Absprachen über die Art und den Umfang der Betreuung während des Praktikums
- Vereinbarung von konkreten Aufgaben und Tätigkeitsbereichen
- Unter Umständen Erstellung von Zwischenberichten, die Meilensteine des Praktikums festhalten, um eine Kontrolle über die Einhaltung der vereinbarten Praxisziele zu erhalten
Einen Praktikumvertrag abschließen
Im Praktikumvertrag werden verbindliche Absprachen über Inhalt, Ziele und festgehalten, sowie der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit und bei der Arbeit geklärt. Die wichtigsten Inhalte des Praktikumvertrags sind Angaben über die Vertragspartner und ihre jeweiligen Pflichten über Dauer und Zeitpunkt des Praktikums, zusätzlich sollte noch der Einsatzbereich enthalten sein. Weitere Details sind u.U. vorteilhaft, jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Mustervertrag zum Ausdrucken
Schwierigkeiten besprechen
Schwierigkeiten im Praktikum kann es immer geben. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Sie sollten zur passenden Gelegenheit offen besprochen werden, damit Mentee und Mentorin gemeinsam Lösungswege suchen können. Auch die Koordinationsstelle steht allen Beteiligten im Konfliktfall beratend zur Seite.
Ein Praktikumzeugnis ausstellen
Selbstverständlich ist das Ausstellen eines Zeugnisses durch die Praktikumgeberin wünschenswert. Denn schließlich möchten Studierende mit einem Praktikum nicht nur erste berufliche Erfahrungen sammeln, sondern sie müssen diese später auch in ihren Bewerbungsunterlagen nachweisen können.
Ein einfaches Praktikumzeugnis soll folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz der Firma/des Praktikumgebers
- Name, Geburtsdatum und Wohnort der Praktikantin
- Name und Ort der Hochschule
- Zeitraum des Praktikums
- Einsatzbereich (Dezernat, Abteilung, Amt)
- Aufgabenbereich
Ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis beinhaltet auch die Leistungen im Praktikum mit folgenden Angaben:
- Angaben über die verschiedenen Tätigkeiten, die ausgeführt wurden
- eine Gesamtbewertung der Tätigkeiten
- eine Schlussfloskel, z.B.: "Wir wünschen Frau ______ für den Verlauf des weitern Studiums viel Erfolg."
Aufgeführt werden kann:
- eine Beurteilung einzelner Leistungen, wenn diese besonders hervorgehoben werden sollen
- eine Beurteilung besonderer Fähigkeiten
Das Praktikumzeugnis sollte knapp gehalten und auf dem offiziellen Briefpapier des Praktikumgebers ausgestellt werden. Die Überschrift kann "Zeugnis" oder "Praktikumzeugnis" lauten und es sollte mit Datum und Unterschrift versehen sein. Des weiteren darf ein Zeugnis keine unmittelbar negativen Aussagen und Bewertungen enthalten. Für die unverfänglich klingenden Floskeln, die auf ein scheinbar tadelloses Zeugnis hinweisen und ihre Bedeutung gibt es eine Fülle von Ratgeber, die Zeugnisformulierungen enthalten (z.B.: Horst H. Siewert: Arbeitszeugnisse. München, Landsberg a. Lech, 6. Auflage 1995).
Rentenversicherungspflicht
Je nach Art, Zeitpunkt, Dauer und Vergütung des Praktikums ergibt sich eine andere rentenversicherungsrechtliche Behandlung der Praktikanten.
- Versicherungsfrei ist ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, auch wenn das Praktikum vergütet ist.
- Ein freiwilliges Zwischenpraktikum ist bis 50 Arbeitstage im Jahr ebenfalls versicherungsfrei. Bei einem längeren Praktikum muss Rentenversicherung bezahlt werden, die Höhe ist abhängig von der Vergütung. Bei bis zu 400 Euro im Monat bezahlt nur der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag. Ist die Vergütung höher entlohnt, so zahlen Praktikumgeber und Praktikant jeweils die Hälfte des monatlichen Rentenversicherungsbeitrags.
- Wird ein Vor- oder Nachpraktikum absolviert, das nicht in der Studienordnung vorgeschrieben ist und man ist nicht immatrikuliert, so muss sowohl Kranken-, Arbeitslosen-, als auch Rentenversicherung bezahlt werden, selbst wenn im Praktikum kein Pfennig verdient wird.
Weitere Informationen über die Rentenversicherungspflicht erteilen die Arbeitsämter.
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